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Fahrverbote in Hessen Fahrverbote in Europa - Teil I Fahrverbote in Europa - Teil II Fahrverbot auf der B 170 Fahrverbote in Schl.- Holst.



Fahrverbote in Hessen

Das Regierungspräsidium Kassel als obere Verkehrsbehörde ist mit zuständig für die Errichtung von Fahrverboten in Nord- und Osthessen. Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Fahrverboten ist die Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1 Ziff.3)., wonach die Verkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte einschränken und verbieten oder den Verkehr umleiten können.

Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind:das Vorhandensein einer geeigneten und zumutbaren Umleitungsstrecke wobei in diesem Zusammenhang sichergestellt sein muß, dass die Lärmbeeinträchtigungen nicht auf die vorgesehene Umleitungsstrecke verlagert werden und dass durch die Einrichtung des Nachtfahrverbotes eine Lärmreduzierung von mindestens 3 Dezibel erreicht werden kann, da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erst eine Lärmreduzierung in diesem Umfang vom menschlichen Gehör wahrgenommen wird. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, wurde in jedem Einzelfall intensiv vorher geprüft.

Die Sperrung der Bundesstraßen im Zuge des Nachtfahrverbotes ist durch das Verkehrszeichen 253 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t) und den Zusatz "4 t" sowie "20-6 h" ausgewiesen.
Die Nachtfahrverbote werden großräumig mit Verkehrsschildern angekündigt.

Auf alternative Umleitungsstrecken über die Autobahnen ( A 4, A 5, A 7, A 44, A 49 )wird ebenfalls großräumig hingewiesen.





Komplett- & Nachtfahrverbote für LKW im Regierungsbezirk Kassel (jeweils in beiden Fahrtrichtungen)

Erläuterungen zu den vom Nachtfahrverbot betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten:

B 3

B 7 / B 400

B 27

B 62

B 254

B 252

B 324

L 3221

30. 01. 2008: Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Edermünder Bürgermeister Karl-Heinz Färber, der Polizeiautobahnstation Baunatal, der Polizeidirektion Schwalm-Eder und dem Amt für Straßenverkehrswesen (ASV) Kassel hat Regierungspräsident Lutz Klein entschieden, dass die betroffenen Abschnitte der Landesstraßen 3221 und 3216 zwischen Baunatal und Guxhagen für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen rund um die Uhr gesperrt werden. Der Lieferverkehr ist von der Regelung ausgenommen. Die Sperrung tritt sofort in Kraft, gilt aber erst mit dem Aufstellen der Hinweisschilder. Das ASV Kassel rechnet mit einer Lieferzeit von ca. drei Wochen.

„Wir halten die Sperrung für erforderlich, weil ein Teil der Lastkraftwagen seit dem Beginn der Bauarbeiten an der Bergshäuser Brücke nicht der Umleitungsbeschilderung folgt, sondern die durch die Ortslage Grifte führende Strecke als Abkürzung benutzt“, sagte Klein. Das erhebliche Verkehrsaufkommen sowie der hierdurch verursachte Lärm, der auch infolge des baulichen Zustands der Ortsdurchfahrt entstehe, hätten zu der Entscheidung für die Sperrung geführt.

Bislang galt auf der Strecke ein Nachtfahrverbot von 20 Uhr bis 6 Uhr für Fahrzeuge über vier Tonnen Gesamtgewicht. Die Sperrung wird für die Dauer der Bauarbeiten an der Bergshäuser Brücke und der Umleitung, also bis voraussichtlich Ende 2009, aufrecht erhalten.