Fahrverbote in Hessen
Das Regierungspräsidium Kassel als obere Verkehrsbehörde ist mit zuständig für die Errichtung von Fahrverboten in Nord- und Osthessen. Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Fahrverboten ist die Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1 Ziff.3)., wonach die Verkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte einschränken und verbieten oder den Verkehr umleiten können.
Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind:das Vorhandensein einer geeigneten und zumutbaren Umleitungsstrecke wobei in diesem Zusammenhang sichergestellt sein muß, dass die Lärmbeeinträchtigungen nicht auf die vorgesehene Umleitungsstrecke verlagert werden und dass durch die Einrichtung des Nachtfahrverbotes eine Lärmreduzierung von mindestens 3 Dezibel erreicht werden kann, da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erst eine Lärmreduzierung in diesem Umfang vom menschlichen Gehör wahrgenommen wird. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, wurde in jedem Einzelfall intensiv vorher geprüft.
Die Sperrung der Bundesstraßen im Zuge des Nachtfahrverbotes ist durch das Verkehrszeichen 253 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t) und den Zusatz "4 t" sowie "20-6 h" ausgewiesen.
Die Nachtfahrverbote werden großräumig mit Verkehrsschildern angekündigt.
Auf alternative Umleitungsstrecken über die Autobahnen ( A 4, A 5, A 7, A 44, A 49 )wird ebenfalls großräumig hingewiesen.
Komplett- & Nachtfahrverbote für LKW im Regierungsbezirk Kassel (jeweils in beiden Fahrtrichtungen)
Erläuterungen zu den vom Nachtfahrverbot betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten:
B 3
- Die B 3 ist gesperrt zwischen Borken-Kerstenhausen und Cölbe. Ausnahmeregelungen bestehen Kraft der Zusatzbeschilderung für Be-und Entlader im Schwalm-Eder-Kreis und im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
B 7 / B 400
- Das Komplettfahrverbot besteht zwischen Kaufungen-Papierfabrik und der A 4/Anschlußstelle Wommen. Be-und Entlader in den von der B 7/ B 400 tangierten Gebietskörperschaften sind von der Verkehrsbeschränkung ausgenommen. Weiterhin besteht ein Fahrverbot ab 4t zwischen Einmündung B 27 (Wichmannshausen) bis Creuzburg / Ifta auf Thüringer Seite.
B 27
- Auf der B 27 besteht ein Komplettfahrverbot im gesamten Streckenbereich Fulda-Nord und der Einmündung B 27/B 80 (bei Witzenhausen). Von dem Nachtfahrverbot ausgenommen sind die Be/Entlader der Kreise Fulda (südlich Bad Hersfeld), Hersfeld-Rotenburg und des Werra-Meißner-Kreises.
B 62
- Auf der B 62 besteht ein Nachtfahrverbot zwischen Bad Hersfeld und der A7/Anschlußstelle Niederaula. Ausnahmeregelungen für Be oder Entlader bestehen nicht. Sofern in begründeten Einzelfällen die Straße nachts zwingend befahren werden muß, können vom Regierungspräsidium Kassel Ausnahmegenehmigungen zum nächtlichen Befahren der Straße erteilt werden.
B 254
- Für die B 254 gilt ein Fahrverbot für den Schwerlastverkehr zwischen Homberg/Efze und Fulda. Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für Be-und Entlader gelten die gleichen Ausführungen wie zur B 62.
B 252
- Ein Fahrverbot besteht zwischen der A44/Anschlußstelle Diemelstadt und Lahntal-Göttingen. Ausnahmeregelungen für Be-und Entlader gelten analog der Regelung für die B 3.
- Zusätzlich ausgenommen von dem Fahrverbot sind darüber hinaus, der Verkehr in und aus dem Hochsauerlandkreis, da für diesen keine geeignete Umleitungsstrecke zur Verfügung steht.
B 324
- Das Nachtfahrverbot auf der B 324 besteht zwischen der A 7/Anschlußstelle Bad Hersfeld-West und Bad Hersfeld. Ausnahmeregelungen bestehen für Be-/Entlader in der Gemeinde Neuenstein und der Stadt Bad Hersfeld.
L 3221
- Für diese Straße wurde ein Nachtfahrverbot zwischen der A 7/Anschlußstelle Guxhagen und der A 49/Anschlußstelle Baunatal-Süd angeordnet.
30. 01. 2008: Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Edermünder Bürgermeister Karl-Heinz Färber, der Polizeiautobahnstation Baunatal, der Polizeidirektion Schwalm-Eder und dem Amt für Straßenverkehrswesen (ASV) Kassel hat Regierungspräsident Lutz Klein entschieden, dass die betroffenen Abschnitte der Landesstraßen 3221 und 3216 zwischen Baunatal und Guxhagen für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen rund um die Uhr gesperrt werden. Der Lieferverkehr ist von der Regelung ausgenommen. Die Sperrung tritt sofort in Kraft, gilt aber erst mit dem Aufstellen der Hinweisschilder. Das ASV Kassel rechnet mit einer Lieferzeit von ca. drei Wochen.
„Wir halten die Sperrung für erforderlich, weil ein Teil der Lastkraftwagen seit dem Beginn der Bauarbeiten an der Bergshäuser Brücke nicht der Umleitungsbeschilderung folgt, sondern die durch die Ortslage Grifte führende Strecke als Abkürzung benutzt“, sagte Klein. Das erhebliche Verkehrsaufkommen sowie der hierdurch verursachte Lärm, der auch infolge des baulichen Zustands der Ortsdurchfahrt entstehe, hätten zu der Entscheidung für die Sperrung geführt.
Bislang galt auf der Strecke ein Nachtfahrverbot von 20 Uhr bis 6 Uhr für Fahrzeuge über vier Tonnen Gesamtgewicht. Die Sperrung wird für die Dauer der Bauarbeiten an der Bergshäuser Brücke und der Umleitung, also bis voraussichtlich Ende 2009, aufrecht erhalten.

