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Fahrverbote in Hessen Fahrverbote in Europa - Teil I Fahrverbote in Europa - Teil II Fahrverbot auf der B 170 Fahrverbote in Schl.- Holst.



Fahrverbote in Europa - Teil II

Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern

ÖSTERREICH Fahrverbot an: Samstagen, Sonn- und Feiertagen
Zeit: Samstags von 15.00 bis 24.00 Uhr
Sonn- und feiertags von 0.00 bis 22.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge: LKW ohne Anhänger und Sattel-Kfz über 7,5t zul. Gesamtgewicht sowie:
LKW mit Anhänger, wenn das zul. Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5t beträgt.
Gebiet: Gesamtes Straßennetz
Ausnahmen: -- Sattelzugmaschinen ohne Auflieger
-- Beförderung von Milch in Lastzügen und deren Leerfahrt
-- Beförderung im Zusammenhang mit kombiniertem Schiene/Straße Verkehr, wenn der Versänder und der Empfänger nicht mehr als 65 km Luftlinie vom Bahnhof entfernt sind
-- Die Zufahrt auf allen Korridorstrecken zwischen der östrr. Grenze und den RoLa-Bahnhöfen ist an den Wochenenden gestattet mit Nachweis eines ausgefüülten CIM/UIRR-Frachtbriefes
-- Lkw ohne Anhänger und Sattelkfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht, wenn damit Schlacht-oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmitteln befördert werden.
-- Fahrten die wegen unaufschiebbarer Reperaturarbeiten unternommen werden
-- Pannendienste, Abschleppdienste, Einsatz von Katastrophenfällen
-- Leerfahrten, wenn das Fahrzeug zum Ausgangspunkt zurückkehrt
Nachtfahrverbot  
Zeit: tägl. von 22.00 bis 5.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge: LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht
Gebiet: Gesamtes Straßennetz
Ausnahmen: -- lärmarme Kraftfahrzeuge, die mit einer grünen Tafel mit weißem "L" gekennzeichnet sein müssen
-- Fahrten im Rahmen des kombinierten Verkehrs Straße/Schiene zu und von folgenden Bahnhöfen in beide Fahrtrichtungen:
Wiener Südbahnhof, Grazer Ostbahnhof, Bahnhof Villach-Fürnitz, Verschiebebahnhof Wels, Bahnhof Brennersee.
Sommerreiseverordnung  
Zeit: Samstag, 8.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr
8. Juli - 31. August 2000
in den Folgejahren 1. Juli - 31. August
Betroffene Fahrzeuge: alle LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht
Gebiet: Westautobahn A 1 vom Knoten Wien/Auhof bis zur Anschlußstelle Wallersee;
Ostautobahn A 4 von der Anschlußstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze bei Nickelsdorf;
Mühlkreisautobahn A 7 vom Knoten Linz (A 1 – A 7) bis zur Anschlußstelle Salzburgerstraße;
Tauernautobahn A 10 von der Anschlußstelle Salzburg/Süd bis zur Anschlußstelle Werfen und von der Anschlußstelle Eben bis zur Anschlußstelle Villach;
Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlußstelle Imst;
Brennerautobahn A 13 im gesamten Bereich;
Wiener Außenring Autobahn A 21 vom Knoten Steinhäusl (A 1 – A 21) bis zur Anschlußstelle Brunn am Gebirge;
Linzerautobahn A 25 vom Knoten Haid (A 1 – A25) bis zur Anschlußstelle Wels/Ost;
Kremser Schnellstraße S 33 vom Knoten St.Pölten (A 1 – S 33) bis zur Anschlußstelle St.Pölten-Ost;
Südautobahn A 2 vom Knoten Vösendorf bis zur Anschlußstelle Packsattel;
Pyhrnautobahn A 9;
Seefelder Bundesstraße B 177 im gesamten Bereich;
Achensee Bundesstraße B 181 im gesamten Bereich;
Loferer Bundesstraße B 178 von Lofer bis Wörgl;
Fernpaß Bundesstraße B 179 von Nassereith bis Bieberwier
Weitere Informationen: Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe
Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs - AISÖ
Wiedner Hauptstraße 68
A-1040 Wien
Tel.: 01/961 63 63, Fax: 01/961 63 75
POLEN Fahrverbot an
  • am Vortag eines Feiertages von 18.00 - 22.00 Uhr
  • am Feiertag selbst von 7.00 - 22.00 Uhr
  • Ferienfahrverbot
    Juni und September:
    sonntags von 7.00 - 22.00 Uhr
    Juli und August:
    freitags von 18.00 - 22.00 Uhr, samstags von 14.00 - 22.00 Uhr und
    sonntags 7.00 - 22.00 Uhr
  • In den Sommermonaten kann ein temperaturbedingtes Fahrverbot von 11.00 - 23.00 Uhr ausgerufen werden, das innerhalb von 2 Tagen in der Presse bekanntgegeben wird
  • Lkw über 5 t zul. Gesamtgewicht dürfen in der Innenstadt von Warschau nur Lieferfahrten durchführen
Betroffene Fahrzeuge Lkw und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 12 t zul. Gesamtgewicht
Gebiet gesamtes Straßennetz
Ausnahmen
  • Beförderung von Tieren oder leicht verderblichen Lebensmitteln
  • Beförderung im kombiniertem Verkehr zwischen Be-und Entladeort und einem Kombi-Terminal und von Fahrten innerhalb einer 25km-Zone vom Grenzübergang aus gerechnet.
PORTUGAL   Kein Fahrverbot für Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr.
Ausnahmen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht, die gefährliche Güter im nationalen Verkehr befördern, gilt folgendes Fahrverbot:
  • an Freitagen, Sonn- u. Feiertagen sowie am Vortag eines Feiertages von 18:00 - 21:00 Uhr
  • an Montagen von 7:00 - 10:00 Uhr, ausgenommen in den Monaten Juli und August, auf den Zufahrtsstraßen in Richtung Lissabon und Porto
  • ganzjährig im Gardunha-Tunnel

Örtliche Fahrverbote in den Innenstädten von Lissabon und Porto.

RUMÄNIEN Fahrverbot an folgenden Tagen auf folgenden Strecken Samstagen, Sonntagen und offiziellen Feiertagen, 7.00 und 22.00 Uhr:
auf der E 60 von Brasov bis Ploiesti West

Samstag u. Sonn- u. Feiertag zwischen 1. 6. und 15. 9., 0.00 - 24.00 Uhr:
auf der E 60 zwischen Bucuresti und Constanta

Samstag u. Sonn- u. Feiertag, 0.00 - 24.00 Uhr:
auf der N1 (E 60) zwischen Bukarest und Brasov
Betroffene Fahrzeuge Lkw über 3,5 t zul Gesamtgewicht
Hinweise Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der N1 müssen im voraus beantragt werden:
Verkehrsministerium
Ministerul Transporturilor si Telecomunicatiilor
Administration of Roads (AND)
Bd. Dinicu Golescu 38
RO-77113 Bucuresti 1
Tel.: 0040/1/222 3603
Fax: 0040/1/312 0984
RUSSLAND   Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
SCHWEDEN   Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Ferienfahrverbote an bestimmten Tagen können jedes Jahr festgelegt werden Während der letzten Jahre wurde von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht.
SCHWEIZ Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen
00.00 bis 24.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge LKW mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5t
sowie Sattel-KFZ und Lastzüge mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 5t
Darüber hinaus besteht für diese Fahrzeuge ein ganzjähriges Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr
Gebiet Gesamtes Straßennetz
Ausnahmen Für dringende Sonderfälle werden vom Bundesamt für Polizeiwesen oder durch den Kanton, in dem die Einfahrt erfolgt, Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Eidgenössisches Justiz-und Polizeidepartement
Bundesamt für Polizeiwesen
Hauptabteilung Straßenverkehr
Quellenweg 9
CH-3084 Wabern
Tel.: 0041/31/3222 111
Fax: 0041/31/3234 321
SLOWAKEI Fahrverbot an Samstagen (von 1. Juli bis 31. August)
Sonntagen und Feiertagen ganzjährig

Samstags: 7.00 - 20.00 Uhr
Sonntags, Feiertags: 0.00 bis 22.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge Lkw über 7,5t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen
Gebiet Autobahnen, internationale und nationale Straßen 1 Ranges
Ausnahmen Beförderungen leicht verderblicher Güter und lebender Tiere.
Fahrzeuge, die zur Be- oder Entladung von Schiffen oder Zügen oder für Sport- und Kulturveranstaltungen eingesetzt werden.
SLOWENIEN Fahrverbot an Samstagen (von 15. Juni bis 5. September)
Sonntags und Feiertags

Samstags 6.00 bis 13.00 Uhr
Sonntags und Feiertags 6.00 bis 22.00 Uhr
am Karfreitag von 14.00 - 22.00 Uhr
am Ostermontag von 6.00 - 22.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t oder einer Gesamtlänge von über 14 m
Gebiet -) Autobahn: Ljubljana-Naklo und Vrba-Grenzübergangstelle Karawankentunnel (Grenze zu Österreich)
-) Bundesstr Nr1: Naklo-Podtabor und Lesce-Vrba
-) Bundesstr Nr1-1: Podtabor-Grenzübergangsstelle Ljubelj (Grenze zu Österreich)
-) Autobahn: Ljubljana-Visnja Gora-Cebulica
-) Bundesstr Nr1: Visnja Gora-Otocec-Grenzübergangsstelle Obrezje (Grenze zu Kroatien)
-) Autobahn: Ljubljana-Razdrto-Cebulica
-) Bundesstr Nr. 10: Razdrto-Koper
-) Bundesstr Nr. 2: Koper-Grenzübergangsstelle Secovlje (Grenze zu Kroatien)
-) Bundesstr Nr. 10/4: Postojna-Ilirska Bistrica-Grenzübergangsstelle Jelsane (Grenze zu Kroatien)
-) Bundesstr Nr. 12: Kozina-Grenzübergangsstelle Starod (Grenze zu Kroatien)
-) Bundesstr Nr. 10-6: Senozece-Grenzübergangsstelle Sezana (Grenze zu Italien)
-) Bundesstr Nr. 10-5: Razdrto-Grenzübergangsstelle Nova Gorica- Sempeter (Grenze zu Italien)
-) Bundesstr Nr. 10 Sentilj-Maribor-Hoce und Arja vas-Crnuce
-) Autobahn(sl) Nr. 10: Hoce-Arja vas
-) Bundesstr Nr. 10-1: Pocehova-Murska Sobota-Lendava
-) Bundesstr Nr. 12-1: Lendava-Grenzübergangsstelle Dolga vas (Grenze zu Ungarn)
-) Bundesstr Nr. 3: Maribor-Hajdina-Ormoz
-) Bundesstr Nr. 11: Hajdina-Grenzübergngsstelle Gruskovje (Grenze zu Kroatien)
-) Bundesstr Nr. 3-3: Devina-Hajdina
-) Regionalstr Nr. 354: Ormoz-Grenzübergangsstelle Sredisce am Drava (Grenze zu Kroatien)
-) Regionalstr Nr. 347: Spuhlja-Grenzübergangsstelle Zavre
Ausnahmen  
SPANIEN   Kein allgemeines Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme von Gefahrguttransporten.

An bestimmten Tagen (an Sonn- und Feiertagen zwischen 17.00 und 24.00 Uhr oder zum Beginn/Ende der Sommerferien) können aufgrund der zu erwartenden Verkehrsdichte regionale Fahrverbote - vor allem auf den Nationalstraßen-Zufahrten nach Barcelona und Madrid - verhängt werden, die über die spanische Presse kurzfristig bekanntgegeben werden. Es empfiehlt sich immer, einen Zollagenten zu Rate zu ziehen.

Spezielle Fahrverbote Für den Transport gefährlicher Güter besteht ein generelles Fahrverbot an
-) Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 - 24.00 Uhr sowie am 1. und 31. Juli und am 1. August eines jeden Jahres in der Zeit von 0 - 24 Uhr.
-) Am Vortag eines Feiertages - aber nicht an Samstagen - von 13.00 - 24.00 Uhr.

Auf den Zufahrtsstraßen von und nach Madrid gelten für LKW über 3,5t Gesamtgewicht die nachfolgenden Fahrverbote:
-) aus Madrid heraus: freitags von 15.00 - 24.00 Uhr
samstags von 10.00 - 15.00 Uhr
-) in Richtung Madrid: sonntags von 15.00 - 24.00 Uhr
-) auf der N601, M501, M505: an den oa Tagen und Zeiten in beiden Richtungen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK Fahrverbot an Samstagen (von 1. Juli bis 31. August)
Sonntagen, Feiertagen

Samstags von 7.00 bis 20.00 Uhr
Sonntags, Feiertags von 0.00 bis 22.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t sowie für Fahrzeugkombinationen
Gebiet Autobahnen, internationale Straßen und Nationalstraßen 1 Ordnung
Ausnahmen Beförderungen leicht verderblicher Waren und lebender Tiere.
Einsatz von Fahrzeugen zur Be- und Entladung von Zügen oder Schiffen sowie bei Naturkatastrophen.
TÜRKEI Fahrverbot an folgenden Tagen auf folgenden Strecken an Sonn- u. Feiertagen und zu religiösen Anlässen (z.B. Ramadan)
von 7.00 - 10.00 und von 17.00 - 22.00 Uhr auf einer Vielzahl von Hauptverkehrsstraßen und Brücken.

an Sonn- u. Feiertagen von 7.00 - 10.00 Uhr auf der E5 zw. Edirne und Istanbul
von 17.00 - 22.00 Uhr in Gegenrichtung.

Die zu den gleichen Zeiten in größeren Städten bestehenden Fahrverbote sind z.T. aufgehoben, werden aber in der Praxis noch hin und wieder angewandt (und bei Kontrollen dann unter Strafe gestellt).

  Betroffene Fahrzeuge alle Lkw
  Ausnahmen Beförderung von lebenden Tieren und Obst und Gemüse
Erlaubnis durch eine Sondergenehmigung:
Sondergenehmigungen sind unter Angabe von Name, Klasse und Unterklasse des Gutes beim Ministerium für Öffentliche Arbeiten in Ankara oder über das Verbindungsbüro der türkischen Gewerbeorganisation U.N.D. in Kapikule zu beantragen:

Organisation des gewerblichen Straßengüterverkehrs
Uluslararasi Nakliyeciler Dernegi (UND)
Niepetiye Caddesi
Seheryildizi Sokak, No.10
TR-80630 Etiler/Istanbul
Tel.: 0090/212/287 1089, 287 0912/13, 287 0985
Fax: 0090/212/287 0980/81

Sitz in Kapikule:
Londra Kamping Tesisleri
3 pasaj No. 8
TR-Kapikule/Edirne
Tel.: 0090/284/238 22 28
Fax: 0090/284/238 24 899

Verkehrsministerium
T.C. Ulastirma Bakanligi
Milli Kütüphane arkasi
91 Sokak 5
TR-Emek/Ankara
Tel.: 0090/312/212 67 30
Fax: 0090/312/212 43 00, 212 49 00
UKRAINE   Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
UNGARN Fahrverbot an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen

15. Juni bis 31. August: Samstags 8.00 bis 24.00 Uhr
15. Juni bis 31. August: Sonntags 0.00 bis 22.00 Uhr
1. September bis 14. Juni: Sonntags 8.00 bis 22.00 Uhr
1. Jänner bis 31. Dezember: Feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr
  Betroffene Fahrzeuge LKW über 7,5t zul Gesamtgewicht
  Gebiet gesamtes ungarischen Straßennetz
  Ausnahmen Beförderungen von lebenden Tieren sowie von verderblichen Gütern sowie Fahrzeuge ohne Ladung auf dem Weg von der Grenze zum Beladeort in Ungarn (was durch entsprechende Papiere jeweils nachgewiesen werden muß).
Verstöße werden mit Strafen bis zu 50.000,- Forint geahndet.
ZYPERN   Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.