Fahrverbote in Europa - Teil II
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern
| ÖSTERREICH | Fahrverbot an: | Samstagen, Sonn- und Feiertagen |
| Zeit: | Samstags von 15.00 bis 24.00 Uhr Sonn- und feiertags von 0.00 bis 22.00 Uhr |
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| Betroffene Fahrzeuge: | LKW ohne Anhänger und Sattel-Kfz über
7,5t zul. Gesamtgewicht sowie: LKW mit Anhänger, wenn das zul. Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5t beträgt. |
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| Gebiet: | Gesamtes Straßennetz | |
| Ausnahmen: | -- Sattelzugmaschinen ohne Auflieger -- Beförderung von Milch in Lastzügen und deren Leerfahrt -- Beförderung im Zusammenhang mit kombiniertem Schiene/Straße Verkehr, wenn der Versänder und der Empfänger nicht mehr als 65 km Luftlinie vom Bahnhof entfernt sind -- Die Zufahrt auf allen Korridorstrecken zwischen der östrr. Grenze und den RoLa-Bahnhöfen ist an den Wochenenden gestattet mit Nachweis eines ausgefüülten CIM/UIRR-Frachtbriefes -- Lkw ohne Anhänger und Sattelkfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht, wenn damit Schlacht-oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmitteln befördert werden. -- Fahrten die wegen unaufschiebbarer Reperaturarbeiten unternommen werden -- Pannendienste, Abschleppdienste, Einsatz von Katastrophenfällen -- Leerfahrten, wenn das Fahrzeug zum Ausgangspunkt zurückkehrt |
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| Nachtfahrverbot | ||
| Zeit: | tägl. von 22.00 bis 5.00 Uhr | |
| Betroffene Fahrzeuge: | LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht | |
| Gebiet: | Gesamtes Straßennetz | |
| Ausnahmen: | -- lärmarme Kraftfahrzeuge, die mit einer
grünen Tafel mit weißem "L" gekennzeichnet
sein müssen -- Fahrten im Rahmen des kombinierten Verkehrs Straße/Schiene zu und von folgenden Bahnhöfen in beide Fahrtrichtungen: Wiener Südbahnhof, Grazer Ostbahnhof, Bahnhof Villach-Fürnitz, Verschiebebahnhof Wels, Bahnhof Brennersee. |
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| Sommerreiseverordnung | ||
| Zeit: | Samstag, 8.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr 8. Juli - 31. August 2000 in den Folgejahren 1. Juli - 31. August |
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| Betroffene Fahrzeuge: | alle LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht | |
| Gebiet: | Westautobahn A 1 vom Knoten Wien/Auhof bis
zur Anschlußstelle Wallersee; Ostautobahn A 4 von der Anschlußstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze bei Nickelsdorf; Mühlkreisautobahn A 7 vom Knoten Linz (A 1 A 7) bis zur Anschlußstelle Salzburgerstraße; Tauernautobahn A 10 von der Anschlußstelle Salzburg/Süd bis zur Anschlußstelle Werfen und von der Anschlußstelle Eben bis zur Anschlußstelle Villach; Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlußstelle Imst; Brennerautobahn A 13 im gesamten Bereich; Wiener Außenring Autobahn A 21 vom Knoten Steinhäusl (A 1 A 21) bis zur Anschlußstelle Brunn am Gebirge; Linzerautobahn A 25 vom Knoten Haid (A 1 A25) bis zur Anschlußstelle Wels/Ost; Kremser Schnellstraße S 33 vom Knoten St.Pölten (A 1 S 33) bis zur Anschlußstelle St.Pölten-Ost; Südautobahn A 2 vom Knoten Vösendorf bis zur Anschlußstelle Packsattel; Pyhrnautobahn A 9; Seefelder Bundesstraße B 177 im gesamten Bereich; Achensee Bundesstraße B 181 im gesamten Bereich; Loferer Bundesstraße B 178 von Lofer bis Wörgl; Fernpaß Bundesstraße B 179 von Nassereith bis Bieberwier |
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| Weitere Informationen: | Fachverband für das
Güterbeförderungsgewerbe Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs - AISÖ Wiedner Hauptstraße 68 A-1040 Wien Tel.: 01/961 63 63, Fax: 01/961 63 75 |
| POLEN | Fahrverbot an |
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| Betroffene Fahrzeuge | Lkw und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 12 t zul. Gesamtgewicht | |
| Gebiet | gesamtes Straßennetz | |
| Ausnahmen |
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| PORTUGAL | Kein Fahrverbot für Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr. | |
| Ausnahmen | Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul.
Gesamtgewicht, die gefährliche Güter im nationalen
Verkehr befördern, gilt folgendes Fahrverbot:
Örtliche Fahrverbote in den Innenstädten von Lissabon und Porto. |
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| RUMÄNIEN | Fahrverbot an folgenden Tagen auf folgenden Strecken | Samstagen, Sonntagen und offiziellen
Feiertagen, 7.00 und 22.00 Uhr: auf der E 60 von Brasov bis Ploiesti West Samstag u. Sonn- u. Feiertag zwischen 1. 6. und 15. 9., 0.00 - 24.00 Uhr: auf der E 60 zwischen Bucuresti und Constanta Samstag u. Sonn- u. Feiertag, 0.00 - 24.00 Uhr: auf der N1 (E 60) zwischen Bukarest und Brasov |
| Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 3,5 t zul Gesamtgewicht | |
| Hinweise | Ausnahmegenehmigungen für das Befahren
der N1 müssen im voraus beantragt werden: Verkehrsministerium Ministerul Transporturilor si Telecomunicatiilor Administration of Roads (AND) Bd. Dinicu Golescu 38 RO-77113 Bucuresti 1 Tel.: 0040/1/222 3603 Fax: 0040/1/312 0984 |
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| RUSSLAND | Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. | |
| SCHWEDEN | Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Ferienfahrverbote an bestimmten Tagen können jedes Jahr festgelegt werden Während der letzten Jahre wurde von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht. |
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| SCHWEIZ | Fahrverbot an | Sonntagen und Feiertagen 00.00 bis 24.00 Uhr |
| Betroffene Fahrzeuge | LKW mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr
als 3,5t sowie Sattel-KFZ und Lastzüge mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 5t Darüber hinaus besteht für diese Fahrzeuge ein ganzjähriges Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr |
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| Gebiet | Gesamtes Straßennetz | |
| Ausnahmen | Für dringende Sonderfälle werden vom
Bundesamt für Polizeiwesen oder durch den Kanton, in dem
die Einfahrt erfolgt, Ausnahmegenehmigungen erteilt. Eidgenössisches Justiz-und Polizeidepartement Bundesamt für Polizeiwesen Hauptabteilung Straßenverkehr Quellenweg 9 CH-3084 Wabern Tel.: 0041/31/3222 111 Fax: 0041/31/3234 321 |
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| SLOWAKEI | Fahrverbot an | Samstagen (von 1. Juli bis 31. August) Sonntagen und Feiertagen ganzjährig Samstags: 7.00 - 20.00 Uhr Sonntags, Feiertags: 0.00 bis 22.00 Uhr |
| Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen | |
| Gebiet | Autobahnen, internationale und nationale Straßen 1 Ranges | |
| Ausnahmen | Beförderungen leicht verderblicher Güter
und lebender Tiere. Fahrzeuge, die zur Be- oder Entladung von Schiffen oder Zügen oder für Sport- und Kulturveranstaltungen eingesetzt werden. |
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| SLOWENIEN | Fahrverbot an | Samstagen (von 15. Juni bis 5. September) Sonntags und Feiertags Samstags 6.00 bis 13.00 Uhr Sonntags und Feiertags 6.00 bis 22.00 Uhr am Karfreitag von 14.00 - 22.00 Uhr am Ostermontag von 6.00 - 22.00 Uhr |
| Betroffene Fahrzeuge | Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t oder einer Gesamtlänge von über 14 m | |
| Gebiet | -) Autobahn: Ljubljana-Naklo und
Vrba-Grenzübergangstelle Karawankentunnel (Grenze zu
Österreich) -) Bundesstr Nr1: Naklo-Podtabor und Lesce-Vrba -) Bundesstr Nr1-1: Podtabor-Grenzübergangsstelle Ljubelj (Grenze zu Österreich) -) Autobahn: Ljubljana-Visnja Gora-Cebulica -) Bundesstr Nr1: Visnja Gora-Otocec-Grenzübergangsstelle Obrezje (Grenze zu Kroatien) -) Autobahn: Ljubljana-Razdrto-Cebulica -) Bundesstr Nr. 10: Razdrto-Koper -) Bundesstr Nr. 2: Koper-Grenzübergangsstelle Secovlje (Grenze zu Kroatien) -) Bundesstr Nr. 10/4: Postojna-Ilirska Bistrica-Grenzübergangsstelle Jelsane (Grenze zu Kroatien) -) Bundesstr Nr. 12: Kozina-Grenzübergangsstelle Starod (Grenze zu Kroatien) -) Bundesstr Nr. 10-6: Senozece-Grenzübergangsstelle Sezana (Grenze zu Italien) -) Bundesstr Nr. 10-5: Razdrto-Grenzübergangsstelle Nova Gorica- Sempeter (Grenze zu Italien) -) Bundesstr Nr. 10 Sentilj-Maribor-Hoce und Arja vas-Crnuce -) Autobahn(sl) Nr. 10: Hoce-Arja vas -) Bundesstr Nr. 10-1: Pocehova-Murska Sobota-Lendava -) Bundesstr Nr. 12-1: Lendava-Grenzübergangsstelle Dolga vas (Grenze zu Ungarn) -) Bundesstr Nr. 3: Maribor-Hajdina-Ormoz -) Bundesstr Nr. 11: Hajdina-Grenzübergngsstelle Gruskovje (Grenze zu Kroatien) -) Bundesstr Nr. 3-3: Devina-Hajdina -) Regionalstr Nr. 354: Ormoz-Grenzübergangsstelle Sredisce am Drava (Grenze zu Kroatien) -) Regionalstr Nr. 347: Spuhlja-Grenzübergangsstelle Zavre |
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| Ausnahmen | ||
| SPANIEN | Kein allgemeines Fahrverbot an Sonn- und
Feiertagen, mit Ausnahme von Gefahrguttransporten. An bestimmten Tagen (an Sonn- und Feiertagen zwischen 17.00 und 24.00 Uhr oder zum Beginn/Ende der Sommerferien) können aufgrund der zu erwartenden Verkehrsdichte regionale Fahrverbote - vor allem auf den Nationalstraßen-Zufahrten nach Barcelona und Madrid - verhängt werden, die über die spanische Presse kurzfristig bekanntgegeben werden. Es empfiehlt sich immer, einen Zollagenten zu Rate zu ziehen. |
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| Spezielle Fahrverbote | Für den Transport gefährlicher
Güter besteht ein generelles Fahrverbot an -) Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 - 24.00 Uhr sowie am 1. und 31. Juli und am 1. August eines jeden Jahres in der Zeit von 0 - 24 Uhr. -) Am Vortag eines Feiertages - aber nicht an Samstagen - von 13.00 - 24.00 Uhr. Auf den Zufahrtsstraßen von und
nach Madrid gelten für LKW über 3,5t Gesamtgewicht die
nachfolgenden Fahrverbote: |
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| TSCHECHISCHE REPUBLIK | Fahrverbot an | Samstagen (von 1. Juli bis 31. August) Sonntagen, Feiertagen Samstags von 7.00 bis 20.00 Uhr Sonntags, Feiertags von 0.00 bis 22.00 Uhr |
| Betroffene Fahrzeuge | Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t sowie für Fahrzeugkombinationen | |
| Gebiet | Autobahnen, internationale Straßen und Nationalstraßen 1 Ordnung | |
| Ausnahmen | Beförderungen leicht verderblicher Waren
und lebender Tiere. Einsatz von Fahrzeugen zur Be- und Entladung von Zügen oder Schiffen sowie bei Naturkatastrophen. |
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| TÜRKEI | Fahrverbot an folgenden Tagen auf folgenden Strecken | an Sonn- u. Feiertagen und zu religiösen
Anlässen (z.B. Ramadan) von 7.00 - 10.00 und von 17.00 - 22.00 Uhr auf einer Vielzahl von Hauptverkehrsstraßen und Brücken. an Sonn- u. Feiertagen von 7.00 - 10.00 Uhr auf der E5 zw. Edirne und Istanbul von 17.00 - 22.00 Uhr in Gegenrichtung. Die zu den gleichen Zeiten in größeren Städten bestehenden Fahrverbote sind z.T. aufgehoben, werden aber in der Praxis noch hin und wieder angewandt (und bei Kontrollen dann unter Strafe gestellt). |
| Betroffene Fahrzeuge | alle Lkw | |
| Ausnahmen | Beförderung von lebenden Tieren und Obst
und Gemüse Erlaubnis durch eine Sondergenehmigung: Sondergenehmigungen sind unter Angabe von Name, Klasse und Unterklasse des Gutes beim Ministerium für Öffentliche Arbeiten in Ankara oder über das Verbindungsbüro der türkischen Gewerbeorganisation U.N.D. in Kapikule zu beantragen: Organisation des gewerblichen Straßengüterverkehrs Uluslararasi Nakliyeciler Dernegi (UND) Niepetiye Caddesi Seheryildizi Sokak, No.10 TR-80630 Etiler/Istanbul Tel.: 0090/212/287 1089, 287 0912/13, 287 0985 Fax: 0090/212/287 0980/81 Sitz in Kapikule: Londra Kamping Tesisleri 3 pasaj No. 8 TR-Kapikule/Edirne Tel.: 0090/284/238 22 28 Fax: 0090/284/238 24 899 Verkehrsministerium T.C. Ulastirma Bakanligi Milli Kütüphane arkasi 91 Sokak 5 TR-Emek/Ankara Tel.: 0090/312/212 67 30 Fax: 0090/312/212 43 00, 212 49 00 |
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| UKRAINE | Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen | |
| UNGARN | Fahrverbot an | Samstagen, Sonntagen, Feiertagen 15. Juni bis 31. August: Samstags 8.00 bis 24.00 Uhr 15. Juni bis 31. August: Sonntags 0.00 bis 22.00 Uhr 1. September bis 14. Juni: Sonntags 8.00 bis 22.00 Uhr 1. Jänner bis 31. Dezember: Feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr |
| Betroffene Fahrzeuge | LKW über 7,5t zul Gesamtgewicht | |
| Gebiet | gesamtes ungarischen Straßennetz | |
| Ausnahmen | Beförderungen von lebenden Tieren sowie
von verderblichen Gütern sowie Fahrzeuge ohne Ladung auf
dem Weg von der Grenze zum Beladeort in Ungarn (was durch
entsprechende Papiere jeweils nachgewiesen werden muß). Verstöße werden mit Strafen bis zu 50.000,- Forint geahndet. |
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| ZYPERN | Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. |

